- Nach Auftragserteilung und Klärung der Aufgabenstellung wird in Abstimmung mit dem Terminablaufschema des Architekten ein Balkenterminplan – Terminplan der Planung – für die Planungs- und
Ausführungsphase erstellt. In diesem Plan sind die exakten Zeitspannen der jeweiligen Leistungsphasen festgelegt.
- Zur Terminüberwachung und Kontrolle dient der Detailterminplan mit entsprechender Unterteilung der Leistungsphasen in die einzelnen Arbeitsschritte und angebundener Gegenüberstellung der
Soll- und Ist-Termine. Hierdurch wird ein evtl. Terminvorzug während der Ausführung einer Leistungsphase unmittelbar transparent. Entsprechende Gegenmaßnahmen können somit umgehend eingeleitet
werden.
- Während der gesamten Planungsphase werden zu den turnusmäßigen Projektbesprechungen entsprechende Agenda zu den TGA-Maßnahmen mit Angabe der Zuständigkeiten und Termine zur Erledigung
aufgestellt.
- Zur internen Terminkoordination finden in unserem Büro wöchentlich Abstimmungsbesprechungen des gesamten Projektteams statt. Die Terminverfolgung der festgelegten Aktivitäten erfolgt an
Hand der s.g. To-Do-Listen, in denen die Termine mit Zuständigkeits- und Erledigungsvermerk festgeschrieben werden. Diese Besprechungen dienen ebenso der Koordination aller am Projekt beteiligten
Fachabteilungen der jeweiligen TGA-Gewerke.
- Die Terminkontrolle aller an der Ausführung beteiligter Unternehmen erfolgt an Hand eines mit dem Bauzeitenplan des Architekten abgestimmten Ausführungsterminplanes.
Auszug Planungsterminplan