Maßnahmen zur Terminsicherung

  • Nach Auftragserteilung und Klärung der Aufgabenstellung wird in Abstimmung mit dem Terminablaufschema des Architekten ein Balkenterminplan – Terminplan der Planung – für die Planungs- und Ausführungsphase erstellt. In diesem Plan sind die exakten Zeitspannen der jeweiligen Leistungsphasen festgelegt.
     
  • Zur Terminüberwachung und Kontrolle dient der Detailterminplan mit entsprechender   Unterteilung der Leistungsphasen in die einzelnen Arbeitsschritte und angebundener Gegenüberstellung der Soll- und Ist-Termine. Hierdurch wird ein evtl. Terminvorzug während der Ausführung einer Leistungsphase unmittelbar transparent. Entsprechende Gegenmaßnahmen   können somit umgehend eingeleitet werden.
     
  • Während der gesamten Planungsphase werden zu den turnusmäßigen Projektbesprechungen entsprechende Agenda zu den TGA-Maßnahmen mit Angabe der Zuständigkeiten und Termine zur Erledigung aufgestellt.
     
  • Zur internen Terminkoordination finden in unserem Büro wöchentlich   Abstimmungsbesprechungen des gesamten Projektteams statt. Die Terminverfolgung der festgelegten Aktivitäten erfolgt an Hand der s.g. To-Do-Listen, in denen die Termine mit Zuständigkeits- und Erledigungsvermerk festgeschrieben werden. Diese Besprechungen dienen ebenso der Koordination aller am Projekt beteiligten Fachabteilungen der jeweiligen TGA-Gewerke.
     
  • Die Terminkontrolle aller an der Ausführung beteiligter Unternehmen erfolgt an Hand eines mit dem Bauzeitenplan des Architekten abgestimmten Ausführungsterminplanes.
Auszug Planungsterminplan
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